Flucht- und Rettungspläne
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Flucht- und Rettungpläne sind ein wichtiges Element für die Sicherheitsausstattung und ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsleitsystems. Hiermit wird eine mögliche Verwirrung in Notfällen verringert und eine gezielte Evakuierung in Übereinstimmung mit dem Evakuierungskonzept möglich.
Durch die übersichtliche und lagerichtige Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne, können Mitarbeiter und Besucher schnellstmöglichst den richtigen Rettungsweg finden.
Die Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen können schnell genutzt werden. Damit ist eine effektive Brandbekäpfung möglich und verletzten Personen kan schnell geholfen werden.
Die in den Plänen vorgegebenen Verfahrensweisen und Abläufe sind in angemessenen Zeitabständen mit den Versicherten zu üben. Auch bei den allgemeinen betrieblichen Unterweisungen gemäß § 7 der BGV A1 sind diese Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen.
An Flucht- und Rettungspläne sind folgende Anforderungen zu stellen:
- Für Flucht- und Rettungspläne sind die Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen zu verwenden.
- Die Erkennbarkeit von Wegen bei Ausfall der Stromversorgung ist durch Verwendung lang nachleuchtender Materialien oder Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung sicherzustellen.
- Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein und dem aktuellen Stand entsprechen.
- Die Rettungs- und Brandschutzzeichen in Flucht- und Rettungsplänen müssen den Vorgaben entsprechen.
- Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen sind in Flucht- und Rettungspläne zu integrieren. Die in Flucht- und Rettungsplänen enthaltenen Symbole und Sicherheitszeichen müssen in einer Legende dargestellt werden.
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