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DGUV Vorschrift 3 / UVV Prüfungen


Was bedeutet DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, die für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen gilt.

Die Vorschrift DGUV Vorschrift 3 besagt, dass geprüft werden muss und die VDE-Bestimmungen legen fest, wie geprüft werden muss.
 

Mit der Überprüfung Ihrer elektrischen Geräte schaffen Sie also nicht nur eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt Ihres Versicherungsschutzes und weisen eine gesetzeskonforme Ausstattung ihres Unternehmens nach, sondern Sie schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im täglichen Umgang mit elektrischen Geräten.
 

Bei einem Schadensfall müssen Sie als Betreiber den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten können die Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
 

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie ihre Geräte von uns als unabhängige Stelle gemäß DGUV Vorschrift 3 prüfen


Wie wird geprüft?

1. Sichtprüfung

Untersuchung des Gerätes auf äußere erkennbare Mängel, wie z.B. beschädigte Anschlussleitungen, Stecker oder Schalter, Korrosionsschäden, Fehlen von Gehäuseabdeckungen, unsachgemäße Reparaturen usw.

2. Messtechnische Erfassung elektrischer Größen unter Beachtung der vorgeschriebenen DIN-Normen

  • Messen des Schutzleiterwiderstandes
  • Messen des Isolationswiederstandes
  • Messen des Ersatzableitstromes
  • Messen des Berührungsstromes

3. Funktionsprüfung

Nur bei bestandener Prüfung kann an dem Gerät eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Nach bestandener Prüfung wird das Gerät mit einer Prüfplakette versehen mit Angabe des Prüfdatums.


UVV Prüfungen

Die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter ist bares Geld wert. Ihre Leistungsfähigkeit hängt maßgeblich von der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und der Verfügbarkeit Ihrer technischen Betriebs- und Arbeitsmittel ab.

Die regelmäßige UVV-Prüfung ist Vorschrift der BGG und mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei einem Unfall ergibt sich immer zuerst die Frage nach der letzten UVV-Prüfung. Für Sie als Unternehmen sollte sich die Frage gar nicht stellen, ob Sie diese durchführen lassen, da Sie hier in der Pflicht stehen.

Von daher bleibt Ihre einzige Wahl, hier den günstigsten Anbieter zu suchen.
Und da kommen wir ins Spiel.


Unsere Leistungen


1. Überprüfung der Arbeitsmittel wie z.B. Hebebühnen, mechanische oder elektrische Rolltore etc.


2. Dokumentation der Prüfergebnisse

3. Prüfplakette


4. Beratung bezüglich der Behebung von evtl. vorhandenen Mängel


Gerne unterbreiten wir Ihnen unverbindlich ein Angebot

 





 

service@arsiberatung.com