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Arbeitssicherheit


Seit dem 01.01.1997 ist jedes Unternehmen ab einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitsicherheit nachzuweisen.

Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Varianten zu wählen:

1. Anstellung einer Fachkraft für Arbeitsicherheit als Arbeitnehmer in Ihrem    Betrieb.

2. Bestellung einer externen freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitsicherheit.

3. Verpflichtung eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes.

Eine gute sicherheitstechnische Betreuung kann maßgeblich dazu beitragen, dass Ihre Arbeitnehmer bei der Arbeit nicht zu hoch belastet oder gefährdet werden, dass Ihre Betriebsanlagen den neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen und vorschriftsmäßig geliefert und errichtet werden.

 

Unsere Leistungen:

Betreuung aller Branchen nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.


Bildschirmarbeitsplatzanalysen / Gefährdungsbeurteilung


Ausgehend von konkreten Gefährdungsanalysen erarbeiten und implementieren wir gezielte Maßnahmen, die ein Optimum an Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb garantieren.

 

Unterstützung und Beratung insbesondere bei:


Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen.

Der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.

Der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln.


Der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und sonstiger Fragen der Ergonomie.

 

Durch:

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Mitteilungen der festgestellten Mängel, verbunden mit Maßnahmen und Vorschlägen zur zielgerichteten und wirtschaftlich sinnvollen Hinwirkung auf deren Abstellung.


Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen zur Verringerung dieser Ausfallzeiten.

Hinwirkung darauf, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten können.


Erstellung von Betriebsanweisungen.


Sicherheitsvorschriften in älteren Gebäuden kostengünstig umsetzen.


Wir erarbeiten mit Ihnen einen Projekt-/Maßnahmenplan und arbeiten diesen nachweisbar ab.


 

service@arsiberatung.com