Brandschutz
Die gesetzlichen Anforderungen
Eine bundeseinheitliche Gesetzesregelung existiert zur Zeit nicht. Vielmehr gibt es eine große Zahl an internationalen, nationalen und kommunalen Vorschriften. Ergänzt werden diese durch Richtlinien von Verbänden und Vereinen, die über die zuvor genannten Vorschriften hinausgehen.
Es gibt drei wesentliche Bereiche innerhalb des Brandschutzes, die geregelt werden:
1. Der vorbeugende bauliche Brandschutz, der die Bausubstanz, die Brandlasten und die sicherheitstechnischen Einrichtungen beinhaltet, wird durch die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes festgelegt.
2. Der vorbeugende organisatorische Brandschutz umfasst die Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten.
3. Ergänzt werden diese beiden Punkte durch die Sicherheitsgrafik. Darunter verstehen wir die Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen usw.
Unsere Leistungen:
Das Aufstellen von Brandschutzordnungen.
Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie z.B. Flucht- und Rettungswegepläne.
Die Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.b. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
Die Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegepläne.
Das Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren.
Die Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen.
Die Mitarbeit und Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen.
Die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.
Gerne unterbreiten wir Ihnen unverbindlich ein Angebot
Was wir Ihnen noch anbieten können:
Feuerlöschgeräte erhalten Sie von uns zu vernünftigen Preisen. Wir liefern Produkte von verschiedenen Herstellern.
Daneben beraten wir Sie ebenfalls bei der Ausrüstung von Bauwerken mit Brandmeldern, die in Deutschland (zumindest für Wohngebäude) bald flächendeckend Pflicht werden.